Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

Keine Lebensmittelgruppe wird in Deutschland in einer solchen Vielfalt angeboten wie Wurstwaren. Nicht umsonst gelten die deutschen Wursthersteller, besonders im Bereich der Brüh- und Kochwürste als die besten der Welt. Diese Vielfalt des Angebotes darf, wenn sie erhalten bleiben soll, einerseits nicht durch Reglementierungen eingeschränkt werden. Sie muss sich andererseits aber auch bestimmten Regeln unterwerfen, deren oberster Grundsatz die Einhaltung des Qualitäts- und Reinheitsprinzips ist. Es muss das Ziel des Wurstproduzenten sein, die Vielfalt seiner Erzeugnisse und deren Genusswert auf höchstes Niveau zu bringen. Die bestehenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hindern ihn in diesem Bestreben nicht. Diese Vorschriften sollen nur sicherstellen, dass Fleischerzeugnisse, je nach ihrer Qualitätsstufe, ein Mindestmaß an Wertbestimmenden Bestandteilen enthalten. Die entsprechenden Beurteilungsmaßstäbe sind nicht durch Gesetz oder Verordnung festgelegt, sondern sie finden sich in den ,,Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse". Sie sind als Bestandteil des deutschen Lebensmittelbuches stets dann heranzuziehen, wenn es darum geht, beim Fehlen rechtsverbindlicher Vorschriften den reellen Handelsbrauch zu ermitteln. Mit der Erstellung der ,,Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse" hat man einen positiven  Maßstab für die Qualitätsbeurteilung von Fleischerzeugnissen eingeführt. Da in ernährungsphysiologischer Hinsicht das Fleischeiweiß den höchsten Wert innerhalb eines Fleischerzeugnisses besitzt, ist diesem Wertbestimmenden Anteil der Vorrang zu geben.
Fleisch ist um so wertvoller, je geringer sein Anteil an Sehnen und anderen Bindegewebssubstanzen (Kollagen, Elastin) ist. Aus diesem Grunde hat man den Anteil des Fleischeiweißes zum Wertbestimmenden Bestandteil eines Fleischerzeugnisses gemacht, den man erhält, wenn man vom Gesamtfleischeiweiß den Anteil an Bindegewebseiweiß abzieht und damit das so genannte bindegewebseiweißfreie Fleischeiweiß (BEFFE) erhält. Im Grunde genommen ist der BEFFE-Gehalt nichts weiter als ein Maßstab für den Gehalt eines Fleischerzeugnisses an bindegewebsarmen Magerfleisch. Je höher dieser Anteil ist, um so höher ist auch der Anteil an BEFFE, die Festlegung eines Mindest-Beffe-Anteiles sollte dabei nicht bedeuten, dass nur noch Spitzenqualitäten produziert werden sollen, sondern die Leitsätze berücksichtigen durch die unterschiedlich hohen BEFFE-Gehalte durchaus unterschiedliche Qualitäten und engen damit keinesfalls die bestehende Möglichkeit ein, ein breites Sortiment von Wurstwaren, zu unterschiedlichen Verkaufpreisen, zu produzieren. Die BEFFE-Werte sind unter Beachtung bereits bestehender handelsüblicher Rezepturen festgelegt worden. Diese Beffe-Werte schließen Toleranzen ein, die sich aus der Tatsache ergeben, dass sowohl die Untersuchungsergebnisse bestimmte Schwankungen aufweisen, als auch die Zusammensetzung des Verarbeitungsfleisches Schwankungen ausgesetzt ist. Andererseits gelten für die bestehenden Werte keinerlei zusätzliche Toleranz-Werte, so dass bei einer Unterschreitung der betreffenden BEFFE-Werte mit Beanstandungen gerechnet werden muss.
Schließlich muss noch darauf hingewiesen werden, dass nicht nur der BEFFE-Wert für die Qualität eines Fleischerzeugnisses maßgebend ist, sondern sich bei ausreichendem BEFFE-Gehalt auch Beanstandungen ergeben können, wenn die Summe der Fett- und Wassergehalte das herkömmliche Maß überschreiten. Die Leitsätze lassen offen, wann das ,,herkömmliche Maß" überschritten ist. Besonders beim Fettgehalt ergeben sich hier Schwierigkeiten, da innerhalb der einzelnen Bundesländer für manche Erzeugnisse unterschiedliche Auffassungen über die Höhe des zu tolerierenden Fettgehaltes bestehen. Andererseits kann der prozentuale Fettgehalt eines Fleischerzeugnisses je nach Art und Verpackung (Dose, Naturdarm, Kunstdarm, wasserdampftundurchlässige Verpackung) nicht exakt angegeben werden, da er besonders bei Rohwurst, aber auch bei anderen Würsten in luftdurchlässigen Umhüllungen, dauernden Schwankungen unterliegt. Dieses Unvermögen lässt sich beherrschen, wenn man das Fett-Eiweiß-Verhältnis  als  Beurteilungsmaßstab anwendet, weil dieses Verhältnis auch bei Austrocknung der Wurst nahezu konstant bleibt. Zu umgehen sind diese Schwierigkeiten, wenn der Hersteller selbst, den Fettgehalt seiner Erzeugnisse deklariert.

Exeltabelle für Beffe in der jede Wurstrezeptur eingetragen werden kann zur Errechnung des Beffegehalts.





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